Intona products are engineered and made in Germany. We ship worldwide daily.
§ 1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Intona Technology GmbH, Auweg 32, D-89250 Senden (nachfolgend „Intona Technology“ genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Die Darstellung der Produkte im Online-Angebot stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb oder im Bestellformular enthaltenen Waren ab. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer separaten Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragstext wird gespeichert und die Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt.
3. Intona Technology behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen Intona Technology sind ausgeschlossen.
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Lieferung
1. Wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, erfolgt die Lieferung grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.
3. Bei Lieferungen in Drittländer fallen zusätzliche Zölle und Gebühren für den Kunden an.
4. Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Feststellbare Transport- und Verpackungsschäden muss sich der Kunde, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen und diese anzeigen. Kunden, die Verbraucher sind, bitten wir rechtlich unverbindlich, uns offensichtlich erkennbare Transportschäden ebenfalls zu melden.
§ 3 Gesetzliches Widerrufsrecht
1. Widerrufsrecht
Sofern der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das auch der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis durch den Kunden erbracht wird, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
§ 4 Gewährleistung und Schadensersatz
1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem vom Intona Technology nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
4. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß § 2 Ziffer 4 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
5. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt abweichend 12 Monate, sofern Intona Technology nicht nach § 4 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrübergang, sofern Intona Technology nicht nach § 4 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft.
6. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Intona Technology lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Intona Technology beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung durch Intona Technology auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von Intona Technology sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Bestellungen per Vorauskasse werden erst nach Zahlungseingang versendet.
2. Die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln behält sich Intona Technology vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.
3. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls Intona Technology ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Intona Technology berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Intona Technology, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Intona Technology das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum von Intona Technology gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen Intona Technology und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an Intona Technology ab. Intona Technology nimmt diese Abtretung an.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit Intona Technology bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Senden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Neu-Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 8 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.